Volksbank Online Banking |
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Aktuelleshinzugefügt am 14. Mai, 2011, 6:20
Zahlreich kamen die Mitglieder der Volksbank Balingen zur 146. Mitglieder- und Vertreterversammlung in die Stadthalle. Einstimmig stimmten sie einer Dividendenausschüttung von 4,5 Prozent zu. Aufsichtsratsvorsitzender Ernst Höfer sprach von einen erfolgreichen Jahr, dass die Volksbank Balingen hinter sich habe. „Die Werte Solidität und Vertrauen sind von den Kunden honorier Allgemeine Informationen zur Volksbank von Wikipedia...GeschichteGenossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Die Ansätze der Genossenschaftsbanken gehen auf die Grundsätze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Diese beiden gründeten unabhängig voneinander die ersten Kreditgenossenschaften. Während Volksbanken vorwiegend in städtischen Bereichen entstanden, wurden in ländlichen Gebieten Raiffeisenbanken gegründet. Heute noch haben die meisten Genossenschaftsbanken in ihrem Namen Volksbank („Voba“), Raiffeisenbank („Raiba“), Raiffeisenkasse („Raika“) oder Volks- und Raiffeisenbank (VR-Bank bzw. RV-Bank). Raiffeisenbanken besitzen teilweise heute noch neben dem klassischen Bankgeschäft auch in geringem Umfang einen warenwirtschaftlichen Betrieb. So firmierten Ende 2004 von den 1.335 Genossenschaftsbanken 540 als Volksbank, 477 als Raiffeisenbank und 166 als Volks- und Raiffeisenbank bzw. VR-Bank. Darüber hinaus gibt es noch einige Genossenschaftsbanken unter den Bezeichnungen Spar- und Darlehenskasse (nämlich 11) bzw. Sparda-Bank (12), Genossenschaftsbank (10) sowie Spar- und Kreditbank (ebenfalls 10). Insbesondere in Großstädten existieren auch Genossenschaftsbanken, die den Ortsnamen besonders herausstellen, so die Hamburger Bank, die Kölner Bank, die Münchner Bank, die Augusta-Bank Augsburg (46) oder die Bank1Saar. Schließlich findet man noch einige andere Genossenschaftsbanken (73) wie z. B. die GLS Gemeinschaftsbank und die PSD Banken. Stand der Genossenschaftsbanken in DeutschlandDie deutschen Kreditinstitute können heute in drei Gruppen eingeteilt werden: öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, private Geschäftsbanken und Genossenschaftsbanken. Die Stärke der Genossenschaftsbanken liegt vor allem in ihrer flächendeckenden Struktur. Über die Marktanteile der Genossenschaftsbanken liegen sehr unterschiedliche Angaben vor; oftmals ist der Marktanteil auch eine Frage der Betrachtungsweise. 2005 hatten Genossenschaftsbanken demnach bei Girokonten zwar einen Marktanteil von ca. 24%, während sie gemessen an der Bilanzsumme einschließlich ihrer Spitzeninstitute dagegen auf ca. 18 % kamen. Ende 2007 gab es in Deutschland 1.232 Genossenschaftsbanken mit einer addierten Bilanzsumme von 632 Mrd. Euro ohne, bzw. 995 Mrd. Euro mit Spitzeninstituten, ca. 30 Millionen Kunden, 16,1 Millionen Mitgliedern und über 13.600 Zweigstellen in ganz Deutschland. Die größte regionale Genossenschaftsbank in Deutschland ist die Berliner Volksbank eG mit einer Bilanzsumme (2007) von 10,3 Mrd. Euro. Auf regionaler Ebene werden die Anteile der Genossenschaftsbanken von ihren jeweiligen Mitgliedern gehalten. Die Genossenschaftsbanken ihrerseits halten zu großen Teilen die Anteile der beiden genossenschaftlichen Zentralbanken DZ Bank AG und WGZ-Bank AG mit einer (Gesamt-)Bilanzsumme von 291 Mrd. Euro (Stand Ende 2006). Die genossenschaftlichen Zentralbanken erbringen zentrale Servicefunktionen für die Genossenschaftsbanken und sind darüber hinaus national und begrenzt international als Geschäftsbank aktiv. Genossenschaftsbanken in Deutschland sind in Regionalverbänden organisiert, die neben der Betreuung und Unterstützung der jeweiligen regionalen Bank (z. B. durch Beratungstöchter oder Bildungsangebote) auch die Prüfung gemäß Kreditwesengesetz sicherstellen. IT-InfrastrukturDie IT-Landschaft der deutschen Genossenschaftsbanken wird von mehreren Unternehmen betreut, die ihrerseits ebenfalls in den Genossenschaftlichen Finanzverbund integriert sind.
GeschäftsanteileDer Grundgedanke besteht gemäß § 1 des Genossenschaftsgesetzes in der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Die Genossenschaftsbanken werden derzeit von 16 Mio. Mitgliedern getragen. An Genossenschaftsbanken kann man Geschäftsanteile erwerben. Meist muss man, um Geschäftsanteile erwerben zu können, Kunde der Bank sein. Bei manchen Geno-Banken können auch Geschäftsanteile von Nicht-Kunden erworben werden. Entsprechendes ist in der jeweiligen Satzung festgelegt. Erwerb der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft gilt mit folgenden Bedingungen als erworben: Beitrittserklärung, Zulassung durch den Vorstand, Einzahlung des Guthabens und Ausstellung einer Urkunde. Höhe des GeschäftsguthabensDie Höhe eines Geschäftsanteils (in Euro), sowie die maximal zu zeichnende Anzahl (Stück) dieser Anteile ist in der Satzung der Genossenschaft geregelt. Damit soll klar gestellt werden, dass es sich beim Geschäftsguthaben nicht um eine Art Geldanlage, sondern eine Bindung des Mitglieds an die Genossenschaft handelt. Diese Grenze ist je nach Bank unterschiedlich, jedoch relativ niedrig (z. B. 100 bis 1.000 €). Geschäftsanteile können sowohl natürliche als auch juristische Personen erwerben. Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft hat jedes Mitglied unabhängig von der Höhe seines Geschäftsguthabens nur eine einzige Stimme. DividendeDie Höhe der Dividende ist abhängig vom Jahresüberschuss bzw. vom Bilanzgewinn und wird durch die General- bzw. Vertreterversammlung genehmigt. Meist ist die Dividende über dem aktuellen Zinsniveau, um die Anteile attraktiv zu gestalten. Pflichten der MitgliederIm Falle der Insolvenz der Bank haftet der Anteilseigner nicht nur mit seinem Geschäftsguthaben (auch mit noch nicht aufgezahlten Anteilen) sondern eventuell auch mit einer je nach Satzung festgelegten Haftungssumme. Man nennt das Nachschusspflicht. In der Praxis ist dies noch nie vorgekommen, da Genossenschaftsbanken einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind, der im Notfall einspringt. Kündigung/TodDie Kündigungsfrist für Geschäftsguthaben ist in der Satzung der Genossenschaftsbank geregelt. Eine weitläufige Formulierung lautet: „Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen; die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens drei Monate (oder z. B. sechs Monate) vor Schluss eines Geschäftsjahres zugehen.“ Das dann zum Jahresende entstandene „Auseinandersetzungsguthaben“ wird, nach Feststellung (also Genehmigung) des Jahresabschlusses durch die General- oder Vertreterversammlung, ausgezahlt. Mit dem Tod geht die Mitgliedschaft auf die Erben über und endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Ausgezahlt wird dabei in der Regel nur das ursprüngliche Geschäftsguthaben, nicht der Anteil am aktuellen Eigenkapital der Bank. AusschlussDer Ausschluss eines Mitgliedes ist in der Satzung geregelt. In der Regel kann dieser nur erfolgen, wenn das Mitglied gegen die Satzung verstoßen hat, unrichtige Angaben über seine finanziellen Verhältnisse gemacht hat oder zahlungsunfähig geworden ist. Nach § 68 Abs. 1 Satz 2 GenG können Mitglieder aus einer Kreditgenossenschaft ausgeschlossen werden, wenn diese gleichzeitig Mitglied in einer anderen Kreditgenossenschaft sind. RatingDer Finanzverbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken erhielt folgende Ratings:
Standard & Poor's:
Die obigen Ratings gelten für jede einzelne, dem genossenschaftlichen Finanzverbund angeschlossene, Genossenschaftsbank. Heutiger VerbundDeutschland
Finnland
Frankreich
Italien
Südtirol
Luxemburg
Niederlande
Österreich
Die Raiffeisenbank im hohenlohischen Gammesfeld ist eine der kleinsten Banken Deutschlands gemessen an der Bilanzsumme. Fritz Vogt war 40 Jahre lang ihr einziger Angestellter. Er bezeichnet sich als Genossenschaftler – nicht als Bankdirektor. 1984 entzog ihm das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen die Bankerlaubnis, weil jede Bank zum Zweck gegenseitiger Kontrolle einen zweiten Geschäftsführer brauche (Vieraugen-Prinzip). Da die für diesen aufzuwendenden Personal-Kosten die Erträge der Bank zu Lasten der Kunden unnötig schmälern würden, klagte Vogt. Nach sechs Jahren bekam er Recht. Die auch liebevoll „Rebellenbank“ genannte Raiffeisenbank betreut ausschließlich ortsansässige Kunden. Seit Anfang 2008 ist Fritz Vogt, Geburts-Jahrgang 1930, im Ruhestand. Seine Bank besteht aber weiter, unter dem neuen Geschäftsführer Peter Breiter. Die kleinste Bank Deutschlands ist die 1905 gegründete Raiffeisenbank Struvenhütten eG, mit einer Bilanzsumme von ca. 12,5 Mio. Euro. |
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